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  Der Hamburger Kombilohn


Neues Arbeitsmarktinstrument:

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit legt ein neues Kombilohn-Modell für Langzeitarbeitslose auf. Nach den positiven Erfahrungen mit dem Hamburger Modell soll die Förderung von so genannten Einfacharbeitsplätzen in Hamburg mit dem neuen „Hamburger Kombilohn“ weiter gestärkt werden.
Während mit dem Hamburger Modell überwiegend „marktnahe“ Kunden unter den Arbeitslosen gefördert werden, die durch eigene Initiative einen Arbeitsplatz finden, sollen mit dem
neuen Hamburger Kombilohn vor allem die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten gefördert werden, die aus einem Aktiv-Job („1-Euro-Job“) heraus noch keinen Arbeitsplatz gefunden
haben. Ende November befanden sich 11.602 Hamburger in Aktiv-Jobs. Diese Verträge werden in den kommenden Wochen verstärkt auslaufen, den dort Beschäftigten soll eine
Anschlussperspektive gegeben werden. Mit dem neuen Hamburger Kombilohn sollen kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Langzeitarbeitslose kostengünstig in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis zu beschäftigen. Das Unternehmen zahlt den Tariflohn bzw. das ortsübliche Entgelt und erhält von der team.arbeit.hamburg (ARGE) einen Lohnzuschuss in Höhe von 3 Euro je Stunde. Das von den Beschäftigten beim Hamburger Kombilohn erzielte Einkommen wird in voller Höhe auf den Bezug von Leistungen zur Grundsicherung angerechnet.
Der Senator für Wirtschaft und Arbeit, Gunnar Uldall: „Unser neuer Hamburger Kombilohn spricht die schwierige Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen an. Mit dem Programm erhöhen wir die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erheblich. Die
Beschäftigten erhalten bei diesem Kombilohn-Programm ein Nettoeinkommen, welches in der Regel über dem in Arbeitsgelegenheiten erzielbaren Einkommen liegt.“
Die Integrationschancen für die Beschäftigten werden wegen der direkten Einbindung in einen Betrieb des ersten Arbeitsmarktes erheblich größer sein als bei den Arbeitsgelegenheiten. Für den Betrieb ist die Beschäftigung zu den geförderten Stundenlöhnen äußerst
attraktiv, sie entsprechen etwa dem Lohnniveau von Werkvertragsarbeitnehmern aus dem Ausland.

Strategisch hat das Programm das Ziel, die Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt zu verlagern und eine Refinanzierung der Unterhaltsleistungen von Arbeitslosen über Markterlöse zu erreichen. Teilnehmer an diesem Programm können alle Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten sein; je fünf Beschäftigte ist der Einsatz eines Kombiarbeitnehmers möglich. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden.
Die Mindestvertragsdauer beträgt drei Monate. Damit soll deutlich gemacht werden, dass der Hamburger Kombilohn nicht zur Abdeckung kurzfristiger Personalbedarfe von Betrieben dient, sondern auf die Schaffung zusätzlicher, dauerhafter Arbeitsplätze abzielt. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Vertrag endet sofort, wenn der vor dem Beginn der Förderung bestehende Personalbestand reduziert wird. Dadurch wird die Verdrängung von Stammarbeitsplätzen ausgeschlossen. Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Betrieben zu erreichen, kann dem Hamburger Kombilohn eine Probephase vorgeschaltet werden:
• In dieser Phase werden 1-€-Jobber von einer Dienstleistungsagentur sozialversicherungspflichtig für 6 Monate fest eingestellt und zu einem Stundensatz
von 6 Euro (zzgl. MwSt.) an die Unternehmen überlassen. Der Arbeitnehmer erhält eine tarifliche Entlohnung entsprechend des Zeitarbeitstarifes. Die Differenz wird aus
Arbeitsmarktmitteln aufgestockt. Diese „Probephase“ wird vorgeschaltet, um eine möglichst große Anzahl von Betrieben für den Hamburger Kombilohn zu gewinnen. Betriebe, die Arbeitnehmer ausleihen, gehen so keinerlei personalwirtschaftliches Risiko ein. Arbeitnehmer, die
den Anforderungen des Entleihbetriebs nicht genügen, können jederzeit von der Dienstleistungsagentur durch andere Leihkräfte ersetzt werden. Für die Betriebe
wird damit die „Rekrutierungsschwelle“ für Langzeitarbeitslose spürbar gesenkt und die Akzeptanz, am Hamburger Kombilohn teilzunehmen, erhöht. Unternehmen, die die bei ihnen tätigen Leiharbeitnehmer weiter beschäftigen wollen, können diese nun zum Tariflohn oder ortsüblichen Entgelt fest einstellen. Das Unternehmen erhält dann für bis zu 18 Monate den Zuschuss von 3 Euro je Stunde von der team.arbeit.hamburg (ARGE). Aufgrund der vorgeschalteten Verleihphase wird davon ausgegangen, dass die Betriebe in größerem Umfang die entliehenen Arbeitnehmer übernehmen. Die entliehenen Arbeitnehmer sind vom Betrieb akzeptiert und in betriebliche Abläufe eingearbeitet.

Es ist geplant, den Hamburger Kombilohn mit Beginn des zweiten Quartals 2006 zu starten. In einer Pilotphase wird die Finanzierung von bis zu 1.000 Kombilohn-Arbeitsplätzen gesichert. Im dritten Quartal 2006 sollen die ersten Erfahrungen mit dem Modell, insbesondere die Angemessenheit der Förderkonditionen und die Akzeptanz der Betriebe, ausgewertet werden. Dann können erforderliche Anpassungen an der Ausgestaltung des Modells vorgenommen
werden. Es wird dann auch geprüft werden, ob die Anzahl der 1-€-Aktiv-Jobs zu Gunsten zusätzlicher Arbeitsplätze im Hamburger Kombilohn reduziert werden kann. Der Hamburger Kombilohn ist für alle Beteiligten von Vorteil:
• Der Langzeitarbeitslose erhält eine berufliche Perspektive. Er erzielt ein Nettoeinkommen gemäß Tarifvertrag, das 100 - 200 Euro über der Grundsicherung liegt. Würde er das Angebot nicht annehmen, bekäme der dann wieder Langzeitarbeitslose höchstens die Grundsicherung (Beispiel: 650 € für Ledige).
• Das Unternehmen kann Leistungen mit hiesigen Arbeitskräften anbieten, die sonst aus Kostengründen nicht marktfähig wären. Es ist davon auszugehen, dass frühere
Langzeitarbeitslose nach zwei Jahren Tätigkeit voll in den Betrieb integriert sind.
• Die öffentliche Hand wird um die Grundsicherung entlastet und erhält außerdem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten der öffentlichen Hand für einen Beschäftigten im Hamburger Kombilohn liegen unter den Gesamtkosten für einen 1-€-Jobber.
Senator Gunnar Uldall: „Ein Kombilohn wird nie eine generelle flächendeckende Lösung der Arbeitsmarktprobleme in Deutschland bringen. Er wird aber für bestimmte, besonders schwer vermittelbare Gruppen von Arbeitslosen neue berufliche Chancen eröffnen. In diesem Sinne ist der Hamburger Kombilohn ein Angebot an Arbeitslose und Unternehmen.

 

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Letzte Aktualisierung: Sonntag, 05. September 2010

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