Fassung vom 20.05.2026
1. Allgemeines
- Die Kultur- und Begegnungsstätte Hamburger Tor e.V. (HT) überlässt der Nutzer*in die Räumlichkeiten und das Inventar in der Bärengasse 17–19, 67547 Worms.
- Die Nutzer*in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Räume und Schlüssel werden von einem Vereinsmitglied oder einer beauftragten Person übergeben. Dabei kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
- Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
- Eine Überlassung der Räume an Dritte oder eine Untervermietung ist nicht erlaubt.
- Der Innenhof gehört nicht zu den vom HT überlassenen Räumen. Die Tür zum Innenhof ist geschlossen zu halten.
2. Zustand der Räume
- Die Nutzer*in hat die Räume vor Vertragsabschluss besichtigt und erkennt ihren Zustand als ordnungsgemäß an.
- Die Räume einschließlich Inventar werden in sauberem und aufgeräumtem Zustand übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden.
- Dekorationen müssen nach der Veranstaltung vollständig und rückstandsfrei entfernt werden.
- Nägel, Schrauben, Klebeband oder doppelseitiges Klebeband dürfen nicht an Wänden oder Inventar angebracht werden.
- Dekorationen dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Leisten befestigt werden.
3. Reinigung und Rückgabe
- Nach der Veranstaltung sind alle genutzten Räume, Toiletten, Flure, Treppen, Eingangsbereiche und Außenflächen sauber zu hinterlassen.
- Müll ist vollständig zu entsorgen.
- Die Küche einschließlich Inventar und Kühlschränken ist vollständig zu reinigen.
- Schlüssel und Räume sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Bei der Rückgabe erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Räume.
- Kosten für notwendige Nachreinigungen, nicht entsorgten Müll, Schäden oder fehlendes Inventar werden der Nutzer*in in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet.
4. Entgelte, Kaution und Stornierung
- Für die Nutzung gelten die in Anlage 1 vereinbarten Entgelte.
- Nach Bestätigung der Buchung ist innerhalb von drei Tagen eine Anzahlung von 50 Euro auf das Konto des HT zu überweisen:
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE44 5535 0010 0022 0340 53 - Als Verwendungszweck sind Name der Nutzer*in und Veranstaltungsdatum anzugeben.
- Die Anzahlung wird mit den Nutzungsgebühren verrechnet.
- Die Restzahlung und die Kaution sind spätestens bei der Schlüsselübergabe in bar oder per Sofortüberweisung zu leisten.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung möglich.
- Erfolgt die Stornierung später, wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten.
- Bei kurzfristigen Buchungen können abweichende Regelungen vereinbart werden.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume und des Inventars zurückerstattet.
5. Lärm- und Nachbarschaftsschutz
- Der Verein ist auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft angewiesen. Die Nutzer*in muss deshalb besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.
- Die Veranstaltung endet grundsätzlich um 22:00 Uhr.
- Musik ist im Hamburger Tor grundsätzlich untersagt.
- Dies gilt insbesondere für:
-
- Live-Musik,
- Gesang,
- DJ-Auftritte,
- Lautsprecher,
- Musikverstärker,
- Abspielgeräte,
- sowie jede sonstige Form verstärkter oder unverstärkter musikalischer Darbietung.
- Ausnahmen sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vorstands zulässig.
- Türen und Fenster sind während der Veranstaltung geschlossen zu halten.
- Beim Lüften ist auf Ruhe zu achten.
- Gäste sollen sich insbesondere nach 20:00 Uhr möglichst nicht dauerhaft vor dem Gebäude oder auf dem gegenüberliegenden Platz aufhalten.
- Die Nutzer*in muss darauf achten, dass Gäste beim Verlassen der Veranstaltung Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und sich ruhig verhalten.
- Die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften und zulässigen Lärmwerte sind einzuhalten.
6. Verstöße gegen Lärmschutzregeln
- Bei Verstößen gegen die Lärmschutzregeln kann der Verein die Veranstaltung sofort beenden.
- Dies gilt insbesondere bei unerlaubter Musiknutzung oder wenn trotz Verwarnung keine ausreichende Ruhe hergestellt wird.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen zum Lärm- und Nachbarschaftsschutz kann die Kaution ganz oder teilweise als Vertragsstrafe einbehalten werden.
7. Hausrecht und unzulässige Veranstaltungen
- Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
- Die Nutzer*in muss dafür sorgen, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
- Die Veranstaltung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Veranstaltungen mit rassistischen, menschenverachtenden, diskriminierenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten sind unzulässig.
- Entsprechende Symbole, Parolen oder Darstellungen dürfen weder gezeigt noch verbreitet werden.
- Die Nutzer*in hat dafür zu sorgen, dass Teilnehmende, die gegen diese Regeln verstoßen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Bei schweren Verstößen kann der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Veranstaltung sofort beenden.
- Der Verein und seine Beauftragten dürfen die Räume jederzeit betreten, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen.
8. Verantwortung und Haftung
- Die Nutzer*in trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
- Die Nutzer*in ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz.
- Erforderliche Genehmigungen sind von der Nutzer*in einzuholen und dem Verein auf Verlangen vorzulegen.
- Gebühren und Meldungen gegenüber der GEMA sind Sache der Nutzer*in.
- Die Nutzer*in haftet für Schäden, die durch sie selbst, ihre Gäste oder beauftragte Personen verursacht werden.
- Dies gilt auch für Schäden am Inventar oder an technischen Einrichtungen.
- Bei Schnee und Eis muss die Nutzer*in für einen sicheren Zugang zu den Räumen sorgen.
- Für eingebrachte Gegenstände, Wertsachen oder Garderobe übernimmt der Verein keine Haftung.
- Bei Einbruch oder Diebstahl sind unverzüglich Polizei und Verein zu informieren.
9. Kündigung und Vertragsende
- Die Nutzer*in kann die Vereinbarung bis spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail kündigen.
- Der Verein kann die Vereinbarung fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen wird oder eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird.
10. Datenschutz und Schlussbestimmungen
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Raumnutzung verarbeitet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommen.
Gerichtsstand ist Worms.
