Nutzungsbedingungen für die Räume des Hamburger Tor e.V.

Fassung vom 20.05.2026

1. Allgemeines

  1. Die Kultur- und Begegnungsstätte Hamburger Tor e.V. (HT) überlässt der Nutzer*in die Räumlichkeiten und das Inventar in der Bärengasse 17–19, 67547 Worms.
  2. Die Nutzer*in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  3. Die Räume und Schlüssel werden von einem Vereinsmitglied oder einer beauftragten Person übergeben. Dabei kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
  4. Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
  5. Eine Überlassung der Räume an Dritte oder eine Untervermietung ist nicht erlaubt.
  6. Der Innenhof gehört nicht zu den vom HT überlassenen Räumen. Die Tür zum Innenhof ist geschlossen zu halten.

2. Zustand der Räume

  1. Die Nutzer*in hat die Räume vor Vertragsabschluss besichtigt und erkennt ihren Zustand als ordnungsgemäß an.
  2. Die Räume einschließlich Inventar werden in sauberem und aufgeräumtem Zustand übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden.
  3. Dekorationen müssen nach der Veranstaltung vollständig und rückstandsfrei entfernt werden.
  4. Nägel, Schrauben, Klebeband oder doppelseitiges Klebeband dürfen nicht an Wänden oder Inventar angebracht werden.
  5. Dekorationen dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Leisten befestigt werden.

3. Reinigung und Rückgabe

  1. Nach der Veranstaltung sind alle genutzten Räume, Toiletten, Flure, Treppen, Eingangsbereiche und Außenflächen sauber zu hinterlassen.
  2. Müll ist vollständig zu entsorgen.
  3. Die Küche einschließlich Inventar und Kühlschränken ist vollständig zu reinigen.
  4. Schlüssel und Räume sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
  5. Bei der Rückgabe erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Räume.
  6. Kosten für notwendige Nachreinigungen, nicht entsorgten Müll, Schäden oder fehlendes Inventar werden der Nutzer*in in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet.

4. Entgelte, Kaution und Stornierung

  1. Für die Nutzung gelten die in Anlage 1 vereinbarten Entgelte.
  2. Nach Bestätigung der Buchung ist innerhalb von drei Tagen eine Anzahlung von 50 Euro auf das Konto des HT zu überweisen:

    Sparkasse Worms-Alzey-Ried
    IBAN: DE44 5535 0010 0022 0340 53

  3. Als Verwendungszweck sind Name der Nutzer*in und Veranstaltungsdatum anzugeben.
  4. Die Anzahlung wird mit den Nutzungsgebühren verrechnet.
  5. Die Restzahlung und die Kaution sind spätestens bei der Schlüsselübergabe in bar oder per Sofortüberweisung zu leisten.
  6. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung möglich.
  7. Erfolgt die Stornierung später, wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten.
  8. Bei kurzfristigen Buchungen können abweichende Regelungen vereinbart werden.
  9. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume und des Inventars zurückerstattet.

5. Lärm- und Nachbarschaftsschutz

  1. Der Verein ist auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft angewiesen. Die Nutzer*in muss deshalb besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.
  2. Die Veranstaltung endet grundsätzlich um 22:00 Uhr.
  3. Musik ist im Hamburger Tor grundsätzlich untersagt.
  4. Dies gilt insbesondere für:
    • Live-Musik,
    • Gesang,
    • DJ-Auftritte,
    • Lautsprecher,
    • Musikverstärker,
    • Abspielgeräte,
    • sowie jede sonstige Form verstärkter oder unverstärkter musikalischer Darbietung.
  1. Ausnahmen sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vorstands zulässig.
  2. Türen und Fenster sind während der Veranstaltung geschlossen zu halten.
  3. Beim Lüften ist auf Ruhe zu achten.
  4. Gäste sollen sich insbesondere nach 20:00 Uhr möglichst nicht dauerhaft vor dem Gebäude oder auf dem gegenüberliegenden Platz aufhalten.
  5. Die Nutzer*in muss darauf achten, dass Gäste beim Verlassen der Veranstaltung Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und sich ruhig verhalten.
  6. Die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften und zulässigen Lärmwerte sind einzuhalten.

6. Verstöße gegen Lärmschutzregeln

  1. Bei Verstößen gegen die Lärmschutzregeln kann der Verein die Veranstaltung sofort beenden.
  2. Dies gilt insbesondere bei unerlaubter Musiknutzung oder wenn trotz Verwarnung keine ausreichende Ruhe hergestellt wird.
  3. Bei Verstößen gegen die Regelungen zum Lärm- und Nachbarschaftsschutz kann die Kaution ganz oder teilweise als Vertragsstrafe einbehalten werden.

7. Hausrecht und unzulässige Veranstaltungen

  1. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
  2. Die Nutzer*in muss dafür sorgen, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
  3. Die Veranstaltung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  4. Veranstaltungen mit rassistischen, menschenverachtenden, diskriminierenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten sind unzulässig.
  5. Entsprechende Symbole, Parolen oder Darstellungen dürfen weder gezeigt noch verbreitet werden.
  6. Die Nutzer*in hat dafür zu sorgen, dass Teilnehmende, die gegen diese Regeln verstoßen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  7. Bei schweren Verstößen kann der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Veranstaltung sofort beenden.
  8. Der Verein und seine Beauftragten dürfen die Räume jederzeit betreten, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen.

8. Verantwortung und Haftung

  1. Die Nutzer*in trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
  2. Die Nutzer*in ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz.
  3. Erforderliche Genehmigungen sind von der Nutzer*in einzuholen und dem Verein auf Verlangen vorzulegen.
  4. Gebühren und Meldungen gegenüber der GEMA sind Sache der Nutzer*in.
  5. Die Nutzer*in haftet für Schäden, die durch sie selbst, ihre Gäste oder beauftragte Personen verursacht werden.
  6. Dies gilt auch für Schäden am Inventar oder an technischen Einrichtungen.
  7. Bei Schnee und Eis muss die Nutzer*in für einen sicheren Zugang zu den Räumen sorgen.
  8. Für eingebrachte Gegenstände, Wertsachen oder Garderobe übernimmt der Verein keine Haftung.
  9. Bei Einbruch oder Diebstahl sind unverzüglich Polizei und Verein zu informieren.

9. Kündigung und Vertragsende

  1. Die Nutzer*in kann die Vereinbarung bis spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail kündigen.
  2. Der Verein kann die Vereinbarung fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
  3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen wird oder eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird.

10. Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Raumnutzung verarbeitet.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommen.

Gerichtsstand ist Worms.

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