Das Hamburger Tor kann von Mitgliedern der Kultur- und Begegnungsstätte Hamburger Tor e.V. gegen die unten stehenden Entgelte für private Zwecke genutzt werden. Das Spektrum reicht von Geburtstagsfeier über Yogakurs, Konzert oder Lesung bis zur privaten Fotoausstellung. (Fast) alles ist möglich. Falls Sie noch nicht Mitglied des Vereins sind, können Sie die Vereinsmitgliedschaft beantragen. Die Entscheidung über die Aufnahme in den Verein trifft der Vereinsvorstand (gem. Satzung §9 Nr.5).
Zur Beachtung: Zum Schutze der Nachbarn vor Lärmbelästigung ist Musik im Hamburger Tor nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands erlaubt. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen, Abschnitt Lärm- und Nachbarschaftsschutz
Wir danken Ihnen für ihr Interesse und wünschen Ihnen ein gutes Gelingen ihrer Veranstaltung. Wir werden Ihnen nach Kräften dabei helfen. Mit ihrer Buchung unterstützen Sie ein wichtiges gemeinnütziges, regionales Projekt.
Für Ihre Veranstaltung bietet das Hamburger Tor eine Fläche von etwa 70 qm zuzüglich Nebenräumen wie Küche und Toiletten. Es stehen ca. 50 Stühle und eine entsprechende Anzahl von Tischen bereit, die nach Belieben variabel eingesetzt werden können. Bei Veranstaltungen, die keine (komplette) Bestuhlung erfordern, finden auch mehr Personen Platz. Der Raum kann kurzfristig nach Terminabsprache besichtigt werden. Eine Küche zum Anrichten, nicht zum Kochen, steht bei Bedarf zur Verfügung. Der Raum ist nicht barrierefrei. Beispiele für die Raumnutzung sehen Sie in den folgenden Bildern.





Hier finden Sie den Raum: Hamburger Tor, Bärengasse 19, 67547 Worms
Raumnutzungsentgelte
| Tagespreis* | Nutzungsgebühren | Kaution |
| Teilzeit-Miete (Mo. – Do., max. 4h) |
60 € | 100 € |
| Sonntag bis Donnerstag nur ganztags |
100 € | 200 € |
| Freitag und Samstag nur ganztags |
200 € | 200 € |
Eine Endreinigung kann für 50 € dazu gebucht werden.
*Für Nutzung des Hamburger Tors für ehrenamtliche Zwecke können hiervon abweichend günstigere Vereinbarungen getroffen werden.
Es gelten die Bedingungen des Raumnutzungsvertrags, der bei einer bestätigten Buchung mit dem Hamburger Tor e.V. abzuschließen ist.
Der Vorstand entscheidet nach Maßgabe der Satzung über die Raumvergabe.
Der Vorstand
